Generalbeichte – III

3. GEDENKE, DASS DU DEN SABBAT HEILIGST.

Die Feier des Sonntags hält sich an die sittliche Vorschrift, die dem Menschenherzen von Natur aus eingeschrieben ist und die das Erweisen eines äusseren Gotteskultes zur Erinnerung an eine allgemeine Wohltat vorschreibt, die alle Menschen angeht. Die sonntägliche Feier des Tages des Herrn und seiner Eucharistie steht im Mittelpunkt des Lebens der Kirche.

Wer diese Pflicht bewusst und freiwillig versäumt, begeht eine schwere Sünde!
Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zu evangelisieren und sie von klein auf in das kirchliche Leben einzubinden.

  • Ist für mich der Tag des Herrn ein Tag der Begegnung mit Gott?
  • Bemühe ich mich darum, mehr Zeit dem Glauben, der Religion und dem Gebet zu widmen?
  • Entweihe ich die Sonntage und die anderen gebotenen Feiertage durch Einkaufen, unziemliche Vergnügungen sowie Arbeiten, die ich auch an anderen Wochentagen verrichten kann?
  • Störe ich den Feiertag der anderen (durch lärmverursachende Arbeiten, laute Musik)? Gebe ich den Leuten Anlass zu Ärgernis?
  • Ich sündige schwer, wenn ich an diesem Tag ohne schwerwiegenden Grund nicht in die heilige Messe gehe oder zu spät komme. (Die Vorabendmesse vor dem gebotenen Feiertag ist gültig.)
  • Ebenfalls sündige ich schwer, wenn ich während der heiligen Messe schlafe oder vor der Kirche stehe und den Verlauf der Messe nicht verfolge.
  • Ich begehe lässliche Sünden, wenn ich verspätet vor der Lesung des Evangeliums eintreffe oder wenn ich während der heiligen Messe zerstreut bin, an anderes denke, dabei aber die Messe mitverfolge.
  • Die Verfolgung der im TV oder Radio ausgestrahlten heiligen Messe ersetzt nicht die persönliche Teilnahme an der heiligen Messe in der Kirche. Ersteres ist für Leute vorgesehen, die aus objektiven Gründen nicht persönlich an der Messfeier teilnehmen können (wenn sie z.B. ans Bett gefesselt oder krank sind). Sie sollen aktiv am Geschehen der heiligen Messe teilnehmen (beten und, wenn möglich, auch niederknien, dem Priester antworten und geistig kommunizieren). Gespräche, Kommentare oder gar Essen und Trinken usw. sind zu unterlassen.
  • Zwinge ich Mitarbeiter, Angestellte oder eigene Kinder am Feiertag zu arbeiten? (Ausgenommen sind unvermeidliche Arbeiten wie zum Beispiel bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung oder in Nonstop-Betrieben.)
  • Denke ich daran, kranken, älteren, einsamen, von Unglück betroffenen Menschen oder Verwandten einen Besuch abzustatten?

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