Respekt gegenüber den Toten
- Darunter fällt, dass man Sterbenden und Schwerkranken Aufmerksamkeit und Fürsorge schenkt, sie durch Gebet unterstützt und den Empfang der Sakramente veranlasst.
- Darunter fällt ebenfalls, dass man einen Kranken über seinen Gesundheitszustand wahrheitsgemäss informiert, ihm dabei hilft, sich auf die Begegnung mit dem lebendigen Gott vorzubereiten. (Dies kann dadurch geschehen, dass man sich Zeit für ein Gespräch nimmt, ihn ermuntert, gute Werke zu tun, und ihm hilft, begangenes Unrecht wiedergutzumachen, sofern uns solches bekannt ist; falls er sich dessen nicht bewusst ist oder es nicht zulassen will, können wir ihn darauf hinweisen, des Weiteren die Wichtigkeit einer guten Beichte hervorheben, zu der ein vollständiges Sündenbekenntnis gehört – andernfalls besteht die Gefahr einer sakrilegischen Beichte – und einen Priester herbeiholen.
- Der Leib des Verstorbenen ist im Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung liebevoll und ehrfürchtig zu behandeln.
- Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern dadurch nicht die Absicht bekundet wird, den Glauben an die Auferstehung in Frage zu stellen.
Forschung und Versuche an menschlichen Geschöpfen
Selbst das allfällige Einverständnis der betreffenden Menschen, die sich dafür zur Verfügung stellen, rechtfertigt solche Handlungen nicht.
- Es ist unzulässig, eine zur Invalidität führende Verstümmelung oder den Tod eines menschlichen Wesens herbeizuführen, selbst dann nicht, wenn diese dazu dienen, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern.
Abtreibung
Eine direkte Abtreibung, die ein schweres Verbrechen gegen das menschliche Leben darstellt, ahndet die Kirche gemäss kanonischem Recht mit der Strafe der Exkommunikation (nicht etwa wegen mangelnder Barmherzigkeit, sondern um die Abscheulichkeit dieses Verbrechens bewusst zu machen). Die Lossprechung von dieser Sünde können nur der Papst, der Diözesanbischof oder die von ihnen bevollmächtigten Priester erteilen. (Im Falle von Lebensgefahr ist jeder Priester dazu berechtigt.)
- Abtreibung und Ermordung eines Neugeborenen sind verabscheuungswürdige Verbrechen. Die formelle (bewusste und freiwillige, also nicht nur die materielle) Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen.
- Bei der Abtreibung werden dem Kind Teile des lebenden Organismus herausgerissen, es wird vergiftet, mit Säure und Salzlösungen weggeätzt.
- Habe ich mich an einer Abtreibung beteiligt?
- Falls ich als Arzt daran beteiligt war, ist die ungefähre Anzahl von Jahren anzugeben, während denen solche Handlungen ausgeführt wurden.
- Habe ich bei einer Abtreibung assistiert? Wie oft? Als Krankenschwester oder sonstiges Personal?
- Habe ich mich selbst einer Abtreibung unterzogen?
- Habe ich diese Sünde durch Zustimmung, ängstliches Schweigen, Empfehlung oder Finanzierung unterstützt? Habe ich meine Ehefrau dazu genötigt?
- Bin ich bereit, einer ledigen Mutter oder ihrem Kind zu helfen, mein Verständnis auszudrücken und, falls nötig, sie in Schutz zu nehmen?
- Lästere ich über ledige Mütter und mache ich sie schlecht? Verhöhne ich ihre Kinder? Benenne ich sie auf beleidigende Weise?
- Falls ich der Vater eines Ungeborenen im Schoss einer ledigen Mutter bin, verweigere ich meine Hilfe oder Fürsorge von dem Moment an, als ich von der Zeugung erfahren habe?
- Habe ich leichtsinnig ein Mädchen geschwängert?
- Habe ich ein Kind im Bewusstsein gezeugt, dass ich nicht im Sinn habe, seine Mutter zu heiraten? (Habe ich als Schwangere nicht im Sinn, den Vater des Kindes zu heiraten?) Haben wir als werdende Eltern nicht im Sinn zu heiraten? Oder haben wir uns allenfalls noch nicht dazu entschlossen nach dem Motto: „Wir werden sehen, heute ist eine andere Zeit…“ Unterstütze ich als Elternteil solche Haltungen bei meinem Kind? Ermahne ich es?
Empfängnisverhütung und deren Befürwortung
In beiden manifestiert sich die Auflehnung gegenüber Gott und seinen Absichten, neue Menschen ins Leben zu rufen. Sie verfolgen das Ziel, Gottes Geschenk der Fruchtbarkeit zu zerstören, und schädigen zugleich die eigene Gesundheit.
Einem ehelichen Akt, bei dem Verhütungsmittel eingesetzt werden, kommt der Ausdruck der vollständigen Selbsthingabe in der Liebe abhanden, so dass er zu einem Ausdruck eines gegenseitigen Egoismus verkommt, was einem Akt gegen den göttlichen Plan der Liebe gleichkommt. Aufgrund dessen gehört er zu den Todsünden. Wo die Möglichkeit einer Empfängnis als Bedrohung und nicht als Geschenk empfunden wird, fehlt jede Liebe. Durch den Einsatz von Verhütungsmitteln manipulieren und schätzen die Eheleute ihre
Sexualität und somit auch die eigene Person sowie diejenige des Partners gering.
- Glaube nicht der Lüge, du brauchest die Antikonzeption. Sie stellt einen gewaltsamen Versuch dar, das Geschenk der Fruchtbarkeit abzuweisen.
- Die Antikonzeption nährt die Illusion eines „sicheren“ sexuellen Zusammenlebens (das den Eheleuten ermöglichen soll, sich der Verantwortung entziehen), wodurch den Betreffenden ein Anreiz zur Unsittlichkeit und zum Ehebruch gegeben wird. Sie widerstrebt der Natur der Liebe und zerstört sie.
- Empfängnisverhütung liegt vor, wenn Mittel angewendet werden, welche entweder die Empfängnis verhindern oder gleich nach der Empfängnis eine Abtreibung verursachen.
- Beim Einsatz sämtlicher Mittel, welche die Leibesfrucht töten können, handelt es sich um eine schwere Sünde.
Abtreibungsmittel
gibt es einerseits in Form von Hormontabletten, zu denen die herkömmliche Anti-Baby-Pille, die „Pille danach“ und die „Abtreibungspille“ gehören, anderseits in Form einer „Spirale danach“. Bei Verwendung dieser Mittel werden aus Eltern Mörder ihrer eigenen Kinder. Wer Verhütungsmittel mit abtreibender Wirkung verwendet, wenn also dadurch eine Abtreibung hervorgerufen wird, begeht einen Mord, unabhängig davon, welches Alter das getötete Kind erreicht hat!
Im Falle der hormonellen Antikonzeption besteht die antikonzeptionelle Wirkung in der übermässigen Verdichtung der Schleimhaut unter dem Einfluss von Hormonen, was die Befruchtung des Eis verhindert. Wenn es zur Befruchtung des Eis kommt, wird dem gezeugten Kind die Einnistung in der Gebärmutter verwehrt, indem in absichtsvoller Weise mit Hilfe von Hormonen widrige Bedingungen für sein Überleben
geschaffen werden. Damit wird seine weitere Entwicklung unterbunden, was seinen Tod zur Folge hat. Kaum ist es zum Leben berufen, stirbt es.
- Es handelt sich in diesem Fall um eine pharmakologisch herbeigeführte Abtreibung von der Sorte „Mach es dir selbst“.
- Ihre Anwendung führt zu ähnlichen psychischen Problemen wie der Schwangerschaftsabbruch.