Eintritt in die Gemeinschaft

„Jeder, der sich in meine Gemeinschaft einschreibt, schreibt sich in mein Herz ein und ich schreibe mich in das seine ein. Er wird mein Freund werden, und ich werde meinen Freund niemals vor meinem Vater verleugnen. Wer mich zum Freund hat, hat alles. Dieses Buch ist mein Herz. Schützt es und tragt es überall hin. Jeder, der sich in dieses Buch einschreibt, bekommt ein Stückchen meines Herzens.“

Jesus  Christus

Wer kann der Gemeinschaft beitreten?

Der Eintritt und die Einschreibung in die Gemeinschaft steht, ungeachtet der Rassenzugehörigkeit, des Geschlechts oder Glaubensbekenntnisses, jedem offen, der sich entscheidet, unserem Herrn Jesus nachzufolgen. Andersgläubige müssen nach dem Eintritt in die Gemeinschaft zum katholischen Glauben konvertieren und die erforderlichen Sakramente empfangen. Eltern können auch Kleinkinder einschreiben, die allerdings nach der Erstkommunion oder nach Erreichen des 10. Lebensjahres ihre Einwilligung durch Unterschrift oder selber ausgefüllte Einschreibung in das elektronische Buch bestätigen müssen.

Welche Pflichten ergeben sich für die Gläubigen aus dem Beitritt zur Gemeinschaft?

  • Mindestens einmal in der Woche Herrn Jesus im Sakrament des Altars oder Tabernakel besuchen. Falls jemand krank und gebrechlich ist oder die Möglichkeit dazu in seiner Umgebung nicht hat, soll ihm zu Hause vor dem Kreuz begegnen und mit ihm Zwiesprache halten.
  • Mindestens einmal im Monat eine gute Beichte ablegen, um im Stand der Gnade zu sein und so häufiger die heilige Kommunion zu empfangen.
  • Zumindest an Sonn- und Feiertagen der heiligen Messe beiwohnen.

Wie kann man der Gemeinschaft beitreten?

  • Durch direkte Einschreibung in das Gemeinschaftsbuch
  • Mit dem Formular auf diesen Seiten ( auf der nächsten Seite )
  • Per Einschreibungsbrief per E-Mail: vkpeuch@gmail.com (benutzen Sie das Formular aus dem Buch auf der letzten Seite) oder drucken Sie dieses aus. Scannen Sie das ausgefüllte Formular als PDF oder machen Sie mit Ihrem Mobiltelefon ein Foto. Bei Menschen mit Behinderung kann eine andere Person den Einschreibungsbrief ausfüllen, sie beten gemeinsam das erwähnte Gebet und der Anmelder unterschreibt nur.