Generalbeichte VI

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Fruchtbarkeit der Ehe: Sie ist ein Geschenk und eines der Ziele des ehelichen Zusammenlebens. Jeder eheliche Akt muss von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben. Diese Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unauflöslichen Verknüpfung von zwei Bedeutungen oder Werten der Ehe – liebende Vereinigung und Fortpflanzung –, die beide dem ehelichen Akt innewohnen und die der Mensch nicht eigenwillig voneinander trennen darf.

Der sexuelle Verkehr in der Ehe ist mehr als eine körperliche Verbindung. Es ist eine physische und zugleich geistliche Vereinigung zweier komplementärer Personen. Auf diese Weise offenbart sich der Reichtum der menschlichen Person, die Gott geschaffen hat.

  • Jede Handlung ist schlecht und sündhaft, wenn sie in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes die Verhinderung der Empfängnis zum Ziel hat oder wenn sie zur Erreichung dieses Ziels als Mittel dienen sollte.
  • Moralisch besonders verwerflich sind: Samenoder Eizellenspende, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung, Insemination. Diese praktiken verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter in die Welt gesetzt zu werden, die es kennt und die im Bund der Ehe leben. Sie trennen den Geschlechtsakt vom Akt der Zeugung und begründen eine Vorherrschaft der Technik über den Ursprung und das Schicksal eines menschlichen Wesens.
  • Sterilisation
  • Das Kind ist ein Geschenk Gottes und niemals etwas Geschuldetes, auf das man Anspruch erheben kann.

Scheidung

  • Eine gültig geschlossene Ehe kann durch keine menschliche Macht und aus keinem Grund aufgelöst werden, sondern nur durch den Tod.
  • Es handelt sich hierbei um ein schweres Verschulden.
  • Sie erweist sich als Ungerechtigkeit gegenüber demjenigen Menschen, den wir geliebt haben, und auch gegenüber den Kindern, die aus dieser Verbindung hervorgegangen sind.
  • Die Trennung der Eheleute unter Beibehaltung des Ehebandes kann in gewissen Fällen berechtigt sein. (Die zivile Scheidung kann toleriert werden, falls sie die einzige Möglichkeit ist, die Sorge für die Kinder oder das Vermögen zu sichern.)
  • Das Eingehen einer neuen Verbindung: Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch.[1]
  • Derjenige Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben und ungerechterweise verlassen wird, ist ein unschuldiges Opfer der Scheidung und versündigt sich nicht gegen das sittliche Gebot.
  • Polygamie bzw. Vielweiberei ist eine schwere Sünde.

Lose Verbindung - Konkubinat

  • Dieser Fall liegt vor, wenn ein Mann und eine Frau eine Heirat ablehnen, wobei sie zusammen in einer intimen Beziehung stehen.
  • Es hat mit der Unfähigkeit zu tun, sich durch langfristige Verpflichtungen zu binden.
  • Der Sexualakt hat seinen Platz ausschliesslich in der Ehe! Wenn er ausserhalb der Ehe vollzogen wird, ist es immer eine schwere Sünde und hat den Ausschluss vom Kommunionempfang zur Folge. (Wer trotzdem zur heiligen Kommunion geht, begeht ein Sakrileg.)
  • Selbst wenn die Absicht besteht, den Ehebund zu schliessen, gilt: Die menschliche Liebe lässt keinen „Probelauf“ zu, sondern verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner.
  • Die Eltern haben die Pflicht, ihr Kind zu ermahnen, wenn es in einer solchen Beziehung lebt! Es besteht ebenfalls die Pflicht zur Ermahnung des Kindes, wenn es zugleich sakrilegisch die heilige Kommunion empfängt. Es ist notwendig sich klarzumachen, dass in diesem Fall die Höllenstrafe droht.
  • Unterstütze ich mein Kind darin? Gebe ich dazu mein Einverständnis (auch durch Schweigen)? Habe ich ihm für das Zusammenleben im Konkubinat Wohnraum (Zimmer oder Wohnung) zur Verfügung gestellt? Habe ich selbst ihm ein solches Zusammenleben empfohlen? (Im Sinne von „Ihr sollt euch besser kennen lernen“, „Probiert mal, ob es mit euch zusammen klappt“, „Heutzutage muss man sich mit der Eheschliessung nicht beeilen, wir leben heute in einer anderen Zeit“…) Spreche ich öffentlich darüber, dass mein Kind im Konkubinat lebt? Verkünde ich das mit Stolz?
  • Es erregt Ärgernis.
  • Es stellt insbesondere ein Ärgernis für Kinder und Jugendliche dar, gibt ihnen ein schlechtes Beispiel und schadet ihrer Moral.

[1] Anmerkung des Übersetzers: Wiederverheiratete Geschiedene sind nur unter den in „Familiaris consortio“ festgehaltenen Bedingungen zur heiligen Eucharistie zugelassen. Im besagten Apostolischen Schreiben steht bei der Nr. 84 Folgendes: „Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind‘.“

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