Generalbeichte – VII

7. Du sollst nicht stehlen.

Weder Diebe noch Habsüchtige…, noch Räuber werden das Reich Gottes erben! (nach 1Kor 6,10)

Es ist untersagt, das, was jemand anderem oder der Gemeinschaft gehört, zu zerstören, zu beschädigen oder zu entfremden. Über das Ausmass der Sünde entscheidet im Falle von Diebstahl die Schadenshöhe und der Unmut des Geschädigten (sofern es sich um eine Sache handelt, die für ihren Besitzer von hohem Wert war, zum Beispiel ein Erinnerungsstück an die Mutter, ein wertvolles Buch…).

Gegen dieses Gebot kann man auch durch Unredlichkeit am Arbeitsplatz verstossen. Wenn man sich mit Überflüssigem eindeckt, handelt es sich genauso um eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, denen es am Nötigen fehlt, denn das, was ich habe, gehört nicht nur mir allein. Was im Überfluss vorhanden ist, gehört den Armen und Bedürftigen.

Wir sind in jedem Fall verpflichtet, den Schaden zu ersetzen!

  • Bin ich dieser Verpflichtung nachgekommen? Worum ging es?
  • Verschwende ich Esswaren? Gebe ich übertrieben viel Geld dafür aus?
  • Führe ich meine Arbeit gewissenhaft aus? Arbeite gewissenhaft, denn die Früchte deiner Arbeit kommen anderen zugute, wie auch die Früchte der Arbeit, die andere leisten, dir zugute kommen.
  • Nutze ich die Zeit am Arbeitsplatz verantwortungsbewusst?
  • Bemühe ich mich darum, durch meine Arbeit die Familie abzusichern?
  • Nehme ich meine Arbeit nur als unumgängliche Pflicht und ansonsten als Quelle der Rentenabsicherung wahr?
  • Führe ich meine Arbeit schlecht aus?
  • Bin ich fähig, das Ergebnis und den Sinn meiner Arbeit für mich und andere zu würdigen?
  • Ich lebe auf Kosten anderer, lamentiere gern darüber, wie krank ich sei, benehme mich unangebracht, bemitleide mich selbst.
  • Respektiere ich die Arbeitsethik? Gebe ich mein Wissen weiter? Verhalte ich mich initiativ am Arbeitsplatz? Erweitere ich meine Qualifikation?
  • Bemühe ich mich darum, meinen Beitrag zu leisten? Nutze ich alle meine Möglichkeiten, um zur Problemlösung am Arbeitsplatz beizutragen?
  • Widme ich mich am Arbeitsplatz der Denunziation, der Ehrverletzung, dem Lesen fremder Korrespondenz, dem Diebstahl? Trage ich Sachen hinaus (Materialien, Lebensmittel, Bürobedarf, Bargeld…)? Stifte ich auch andere dazu an oder verlange ich von ihnen Mittäterschaft, Beihilfe, Deckung?
  • Baue ich meine Karriere um jeden Preis auf? Wende ich dabei unlautere Methoden an, indem ich meine Stellung, meine Beziehungen, meine Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder Organisation missbrauche?
  • Benehme ich mich etwa unangemessen gegenüber Untergebenen, Kollegen, Interessierten, Kunden oder Geschäftspartnern?
  • Betrüge ich bei der Abwicklung von Geschäften?
  • Zahle ich einen ungerechten Lohn?
  • Betreibe ich Spekulationen, indem ich bei der Bewertung von Gütern an den Preisen schraube, um daraus auf Kosten eines anderen Profit zu ziehen?
  • Beteilige ich mich an einer Bestechung, sei es als Geber oder Empfänger? In beiden Fällen begeht man eine Sünde.
  • Mache ich mich der Steuerhinterziehung, der Fälschung von Rechnungen oder Schecks, des Nichteinhaltens von Verträgen schuldig?
  • Nehme ich an einem Streik teil? Ein Streik ist moralisch nicht akzeptabel, sofern er von Gewalttätigkeiten begleitet wird oder Ziele verfolgt, die nicht in direktem Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen oder im Widerspruch zum allgemeinen Wohl stehen.
  • Welches Verhältnis habe ich zu Tieren? Sie sind Geschöpfe Gottes, die ihn schon allein durch ihr Dasein preisen und rühmen. Darum schulden ihnen auch die Menschen Wohlwollen. Man darf Tiere gernhaben, soll ihnen aber nicht die Liebe zuwenden, die einzig Menschen gebührt. Es ist unwürdig, für Tiere Unsummen von Geld auszugeben, das in erster Linie menschliche Not lindern sollte.

Glücksspiele – Wetten, Sporttoto, Lotto, Kartenspiele, Poker, Roulette…[2]

  • Auf diese Weise erlangtes Geld ist unsauberes Geld. Zu diesem Geld kommt man durch Sünde, nämlich meine Sünde wie auch die Sünde anderer, sein Hintergrund ist das Unglück anderer (Mammonstreben, Götzendienst, Familientragödien – Elend in den Familien, Ehekrisen wegen Glücksspielen und Zockerei, Alkoholsucht, leidende Kinder, unglückselige Selbstmörder, die wegen Glücksspielen und Wetten in eine verzweifelte Lage geraten sind, zum Beispiel das Dach über dem Kopf verloren oder sich verschuldet haben…)
  • Wer als Betreiber von Wettbüros, Geldautomaten, Kasinos oder Kneipen aus Profitgier menschliches Elend billigt und fördert, sündigt schwer.

Liebe zu den Armen

Gott hat die vorhandenen Güter für alle geschaffen. Deshalb sind wir verpflichtet, uns darum zu bemühen, dass diese Güter gemäss den Forderungen der Gerechtigkeit und im Namen der Liebe allen zukommen.

  • Unvereinbar mit der Liebe zu den Armen: die ungezügelte Liebe zum Reichtum oder dessen egoistischer Gebrauch.
  • Den Armen Almosen zu geben, ist ein Zeugnis der brüderlichen Liebe und zugleich ein Akt der Gerechtigkeit, und das gefällt Gott.
  • Die Armen nicht an seinen Gütern teilhaben lassen, heisst sie bestehlen und ihnen das Leben nehmen – nicht unsere Güter haben wir in Besitz, sondern die ihrigen – wir zahlen bloss zurück, was aus Gerechtigkeit geschuldet ist.

Werke der Barmherzigkeit:

  • Wohltätigkeit
  • Belehren, Ratschläge geben, trösten
  • Verzeihen, geduldig ertragen
  • Hungrige speisen, Zerlumpte bekleiden, sich der Obdachlosen annehmen
  • Kranke und Gefangene besuchen
  • Tote begraben
  • Armen Almosen geben

[2] Anmerkung des Übersetzers: Sie sind sittlich unzulässig in Kontexten wie:
– Spielsucht und Streben nach Mammon.
– Beraubung der eigenen Familie.
– Verlangen nach fremdem Eigentum.
– Betrügerei, ungerechte
Wetten.

<zurück zum Inhalt>