8. Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten.
- Bin ich argwöhnisch, neige ich zu Verdächtigungen gegenüber anderen?
- Bin ich ehrlich? Bin ich diskret? Hüte ich ein anvertrautes Geheimnis? (Sofern das Wohl des Nächsten im Blick steht, kann ich das mir Anvertraute derjenigen Person mitteilen, die bei diesem Problem weiterhelfen wird.)
- Man ist dazu verpflichtet, dem anderen aufrichtig die Wahrheit zu sagen, denn eine Lüge ist immer eine Lüge. Es gibt nicht so etwas wie eine „barmherzige“ Lüge. Das ist nur eine Finte von Satan, der selbst der Vater der Lüge ist.
- Mir fällt die Pflicht zu, das Zeugnis des Evangeliums weiterzugeben, den Glauben mit Worten und Werken zu bezeugen und ein beispielhaftes Leben zu führen.
- Falsches Zeugnis und Meineid sind schwerwiegende Vergehen (besonders schwerwiegend, wenn sie zur Verurteilung eines Unschuldigen, zur Entlastung eines Schuldigen oder zur Verschärfung der Strafe führen).
- Man soll den guten Ruf anderer Menschen respektieren.
- Schuld nimmt auf sich, wer vermessen über andere urteilt (sei es auch nur stillschweigend).
- Schuldig macht sich der üblen Nachrede, wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber anderen Personen aufdeckt.
- Schuldig macht sich der Verleumdung, wer durch wahrheitswidrige Aussagen zu Fehlurteilen über seine Mitmenschen Anlass gibt und dadurch ihren Ruf und ihre Ehre zerstört.
- Sowohl derjenige, der andere verleumdet oder ihnen Übles nachsagt, sündigt wie auch derjenige, der sich solche Reden anhört oder sie anregt.
- Es ist verwerflich, durch Schmeichelei, Lobhudelei oder Gefälligkeit andere in ihren schlechten Handlungen und ihrem falschen Verhalten zu bestärken.
- Lobhudelei ist ein schwerwiegender Fehler, wenn ich mich dadurch zum Komplizen von Lastern oder schweren Sünden mache.
- Der Wunsch, jemandem einen Dienst zu erweisen oder ihm Freundschaft zu bekunden, rechtfertigt Doppelzüngigkeit nicht.
- Lobhudelei ist eine lässliche Sünde, wenn sie nur in der Absicht geschieht, angenehm zu wirken, ein Übel zu verhindern oder berechtigte Vorteile zu erlangen.
- Prahlerei und Aufschneiderei ist eine Verfehlung gegen die Wahrheit.
- Das gleiche gilt von der Ironie, mit der die Absicht verfolgt wird, jemanden herabzusetzen und ihn böswillig ins Lächerliche zu ziehen.
Das Ausmass der Lügen
- Eine Lüge ist mehr oder weniger schwerwiegend gemessen an der Natur der Wahrheit, die sie entstellt, den Umständen, den Absichten und dem Schaden, den sie anrichtet.
- Eine Lüge kann als lässliche Sünde auftreten. Sofern sie aber gegen die Tugenden der Liebe und Gerechtigkeit schwer verstösst, wird sie zu einer Todsünde.
- Durch das Lügen wird die Rede missbraucht.
- Als ein Verstoss gegen die Tugend der Wahrhaftigkeit ist die Lüge eine Art der Gewalt gegenüber dem Nächsten.
- Sie untergräbt das Vertrauen zwischen den Menschen, reisst Beziehungen auseinander.
- Es besteht die Pflicht, durch Lügen angerichteten Schaden wiedergutzumachen! Falls es unmöglich ist, ein Unrecht öffentlich wiedergutzumachen, muss man es insgeheim tun. Dazu ist man dem eigenen Gewissen gegenüber verpflichtet.
- Amtsgeheimnisse – betroffen sind Politiker, Ärzte, Juristen usw. – müssen bewahrt werden, bis auf Ausnahmefälle (wenn die Nichtpreisgabe einer Tatsache jemandem Schaden zufügen würde).